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AGB
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Canigo und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen oder eine Hundebetreuung in Anspruch nehmen (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt
Bei den zwischen Canigo und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Dienstleistungsverträge mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln, oder den Hund des Kunden während eines vereinbarten Zeitraumes zu betreuen.
1. Hundeschule
Der Kunde erhält von Canigo lediglich Handlungsvorschläge. Canigo schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.2. Hundebetreuung
Die individuell zu vereinbarende Art der Betreuung liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf sein eigenes Risiko. Das Abholen und Bringen des Hundes organisiert Canigo. Der Kunde stellt Canigo einen Wohnungsschlüssel zur Verfügung oder gewährleistet anderweitig, dass der Hund zu den vereinbarten Zeiten abgeholt und gebracht werden kann.§ 2 Vertragsschluss
1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet Canigo dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Canigo und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Bei Hausbesuchen erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,50 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.2. Offene Gruppen
Canigo bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung durch Canigo nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teil nehmen. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen. Bietet Canigo Mehrfach-Karten (z.B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.3. Geschlossene Kurse
Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 50% der Kursgebühr verpflichtet.
Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch Canigo zustande. Nach Eingang der Bestätigung nebst Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zahlung des Vorschusses verpflichtet. Geht der Vorschuss nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei Canigo ein, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag als aufgehoben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.4. Workshops
Teilweise bietet Canigo Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Workshops werden auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den geschlossenen Kursen (§ 2 Absatz 3).5. Hundebetreuung
Verträge bedürfen der Schriftform. Der Kunde und Canigo vereinbaren telefonisch die Einzelheiten der Betreuung des Hundes. Nach Prüfung der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum stellt der Kunde den Hund vor. Es steht im Ermessen von Canigo, ob der Hund für die angefragte Betreuung geeignet ist. Liegen keine Bedenken vor, wird im Anschluss der schriftliche Vertrag mit dem mündlich besprochenen Inhalt unterzeichnet. Im Einzelfall kann Canigo auf den Vorstellungstermin verzichten. Es gelten die im Vertrag festgelegten Vereinbarungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich mündlich etwas anderes vereinbaren.§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
3. Die Zahlung der Vergütung und des Vorschusses erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde oder Veranstaltung fällig; bei Veranstaltungen nach Wahl des Kunden auch zu Beginn zahlbar.
4. Die Zahlung der Vergütung der Hundebetreuung erfolgt durch Überweisung oder in bar. Die Barzahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, am letzten Betreuungstag der Woche zu erfolgen.§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurück erstattet.
2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:
a. Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den er angemeldet war ab, ist die Absage kostenfrei.
b. Sagt der Kunde geschlossene Kurse oder Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1 und 3) nicht mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn / Trainingstermin ab, ist der vollständige Kurs / die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
c. Bei der Absage eines Workshops (§ 2 Abs. 4) durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 25% des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist eine Gebühr von 80% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.
3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber Canigo anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei Canigo maßgeblich.
4. Die Absage von den Betreuungsleistungen Gassiservice und Tagesbetreuung ist kostenfrei.§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch Canigo
1. Canigo behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Canigo wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
2. Canigo teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor Kursbeginn/Betreuungsbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im Falle des Rücktritts durch Canigo oder den Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde Canigo keine Vergütung. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nicht.§ 6 Rückerstattung von Zahlungen
Canigo wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar.
§ 7 Haftung
1. Canigo haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern Canigo auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung von Canigo ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Canigo.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Canigo weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
6. Sofern Canigo über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für einen Schaden eintritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an Canigo verpflichtet, wenn er nach den vorstehenden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Canigo ist nicht verpflichtet, den Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, Canigo ansteckende Krankheiten/Unverträglichkeiten (auch ein Verdacht hierauf) oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose besteht. Folgeschäden aus dem Fehlen vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall können nicht in die Betreuung aufgenommen werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch in die Betreuung geben und/oder ein solcher Umstand während der Betreuungsdauer eintreten, übernimmt Canigo für die daraus resultierenden Folgen keine Haftung. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und haftet allein für ggf. bestehende Ansprüche Dritter. Eigene Ansprüche des Kunden gegen Canigo bestehen nicht. Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.
4. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist Canigo berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen bzw. vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Der Kunde kann an einem Ersatztermin teilnehmen, soweit möglich und wenn die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
5. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen von Canigo für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist Canigo berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
6. Im Falle einer Hundebetreuung ist der Kunde verpflichtet, Canigo seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder Email-Adresse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.§ 9 Unerwartete Situationen
1. Im Falle einer Hundebetreuung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Canigo bei Erkrankung oder bei Unfall/Verletzung seines Hundes alle notwendigen Bemühungen unternimmt, insbesondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierbei entstehenden Kosten werden durch den Kunden in voller Höhe bei Abholung erstattet.
2. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungsprobleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird Canigo den Kunden sofort benachrichtigen.§ 10 Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von Canigo ausgehändigten Materialien/Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Canigo behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Canigo.
§ 11 Vertragssprache
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.